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Stellungnahme von Transform zur S18-Geschichte


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Politische Verantwortung – ein Fremdwort?»


10.07.2006, Andreas Postner, Vorsitzender von Transform für Vorarlberg

7 Jahre Zeit wurden von der Landesregierung sinnlos vertan. Stufenweise muss sich für die Landesregierung die Wahrscheinlichkeit verdichtet haben, dass sie im Unrecht ist und eine Trassenführung in diesem Gebiet schlichtweg rechtswidrig und undurchführbar ist.

Die erste Stufe war der wissenschaftliche Befund  im Ried, der nie bestritten wurde.
Das Zweite war die Annahme der Beschwerde durch die Kommission und deren Prüfung.
Das Dritte war die Aufforderung, der Gebietsausweisung nachzukommen verbunden mit der Klagedrohung beim EuGH.
Das Vierte war die Klage beim EuGH.
Das Fünfte war die Verhandlung beim EuGH.
Das Sechste war die Entscheidung, der Spruch des EuGH: Mehr als eigenartig dann die völlig verquere Rechtsinterpretation durch den Landeshauptmann: Seiner Meinung nach könne man nun die S18 bauen.

Ich weiß seit mehr als 8 Jahren, dass eine Realisierung der S18 in diesem Gebiet rechtlich undenkbar ist. Nachdem mir die Gebietsausweisung der Landesregierung als unrealistisch und viel zu klein erschienen war, hatte ich führende Experten für Natura 2000 Fragen in das Lauteracher Ried eingeladen. Die deutliche Antwort war: „Da kann nie eine Straße gebaut werden“.


Nochmals kurz gesagt:

1. Nur ein Fehlurteil des Verwaltungsgerichtshofes hätte zu einer Baugenehmigung der rechtswidrigen S18 geführt. Die Folge wäre eine sofortige neue Beschwerde bei der Europäischen Kommission und eine weitere Klage gewesen.

2. Der EuGH hat die Trassenverordnung nicht beurteilt, weil er sich nicht für zuständig erklärt hat. Das ist klar etwas anderes als die von Betreibern behauptete Darstellung, sie hätten bei der Trassenverordnung und im Naturschutzverfahren alles gemacht; dies sei nun durch den EuGH bestätigt worden. Das war eine vermutlich bewusste öffentliche Fehlinformation der S18-Betreiber und -Befürworter.


Das Gegenteil davon ist wahr:

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Trassenverordnung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Der EuGH hatte die Trassenverordnung in die Zuständigkeit der Österreichischen Höchstgerichte verwiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat dann, aufgrund des EuGH-Urteils, innerstaatlich die S18-Verordnung aufgehoben.

Niemand von den Betreibern kann behaupten, er hätte völlig korrekt gehandelt. Diese Auskünfte waren falsch und sind nun erwiesener Maßen durch den Verfassungsgerichtshof widerlegt.

Die Betreiber der S18, vorweg die Vorarlberger Landesregierung, danach Bund und ASFINAG haben gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ihr Vorgehen war und ist rechtswidrig.


Die Rechtswidrigkeit ist mehrdimensional:

1. Verstoß gegen die EU-Richtlinien
2. Rechtswidrige Trassenverordnung
3. in Vorwegnahme des Verwaltungsgerichtshofurteils Übertretung des Vorarlberger Naturschutzgesetzes

Und nun diese mehr als seltsame Reaktion des Landeshauptmanns:
Statt den schweren rechtlichen und politischen Irrtum einzugestehen nun Schuldzuweisungen an Gemeinden und Gerichte.

Die Haltung des Landeshauptmannes in dieser Frage belastet den notwendigen Neuanfang. Es ist notwendig die politische Verantwortung zu übernehmen, denn dies hilft bei der dringenden Fehleranalyse: Was in diesem Prozess ist in den letzten 10 Jahren falsch gelaufen? Es ist schlimm, jetzt derartige Schuldzuweisungen an andere zu machen.


RADIKALER NEUANFANG IST NOTWENDIG


Transform erwartet, dass der Landeshauptmann nach einer solchen für ihn politisch negativen Entscheidung sofort konkrete, handfeste  Konzepte für weitere Vorgehensweisen auf den Tisch legt. Jeder erfolgreiche Unternehmer denkt heute immer in alternativen Unternehmensstrategien. Wieso hat sich der Landeshauptmann diesen Unternehmer-Prinzipien alternativer Konzepte verweigert?

Diese Konzepte müssten jetzt als erstes damit beginnen, den jahrzehntelangen Streit mit den S18-Gegnern zu beenden, weil er ja selbst im Unrecht war. Er müsste beginnen, die Bevölkerungsgruppen hier zu versöhnen und die Arbeit der Naturschutz-, Verkehrs-, Umweltorganisationen und der Gemeinden anzuerkennen.

Um aus der nun eingetretenen Misere herauszufinden, ist ein radikaler Neuanfang notwendig.



Die ASFINAG als Mediator?

Die von LH Sausgruber und der Landesregierung nun skizzierten Strategien muten eher kurios an. Das Landesverkehrskonzept ladet die ASFINAG als  e i n e n  Teilnehmer ein, an einem offenen Planungsverfahren bzw. Mediationsverfahren mitzumachen. Die ASFINAG selbst ist doch selbst viel zu interessensgesteuert, als dass sie eine so wichtige neutrale Funktion übernehmen könnte. Weil ein UVP-Verfahren notwendig ist, weil die Bestimmungen der Alpenkonvention einzuhalten sind, in jedem Fall die Prüfung von Null-Varianten, ein Maßnahmenbündel verkehrsträgerübergreifender Lösungsansätze, wie kann man da einen (schein)privatisierten Staatsbetrieb mit der erforderlichen Mediationsaufgabe betrauen? Ein Straßenbaubetreiber als MEDIATOR?

Jetzt auf den überflüssigen dritten ASFINAG-Vorstand (Reichold) diese Konfliktlösungsaufgaben zu übertragen, bedeutet ein Abdanken der Landespolitik in einer der wesentlichsten Raumplanungs-, Mobilitäts-, Verkehrs- und Umweltmaterie.

Wir haben vor dem Scheitern des S18 Prozesses jahrelang gewarnt. Wir haben innerhalb des Verkehrskonzeptes die Entwicklung von S18 Alternativen eingefordert. Die Ausarbeitung von Alternativen ist untersagt worden. Danach haben wir zahlreiche Vorschläge für weitere Vorgehensweisen gemacht.

Wir haben vor dem „worst case“ gewarnt, die Zweite Pfänderröhre politisch durchzudrücken ohne zu wissen, wo der Verkehr hinfließen soll, wenn das rechtswidrige  S18-Projekt endgültig scheitert. Als der Landeshauptmann auf der Durchsetzung dieses Projektes ohne umfassende Untersuchung der Auswirkung bestand, haben wir den Prozess des Verkehrskonzeptes verlassen.


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